Ab dem 1. März werden die grünen Versicherungskennzeichen ungültig. Besitzer von Kleinkrafträdern wie etwa Mopeds und Rollern müssen ihre Schilder wechseln. Wir halten Ihr neues Kennzeichen für Sie bereit.
Wer mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen unterwegs ist und mit seinem Fahrzeug einen Unfall verursacht, muss den kompletten Schaden aus eigener Tasche bezahlen - inklusive möglicher Schadenersatzforderungen der geschädigten Person. Diese können im Ernstfall mehrere Millionen Euro betragen.
Versicherungsschutz besteht nur mit einem gültigen Kennzeichen, das immer von März bis Ende Februar des nächsten Jahres gültig ist.