Zeit, seine Zukunft selbst in die Hand zu nehmen...

Zeit, seine Zukunft selbst in die Hand zu nehmen...

Die Riester-Rente ist ein wichtiger Baustein zur Ruhestandsplanung. Zum Jahresende gibt es für bestehende Verträge aber einiges zu beachten:

Riester-Sparer bekommen einen Zuschuss. Der kommt allerdings nicht automatisch. Der Antrag sollte bald ausgefüllt werden. Das geht auch rückwirkend.

Wer mit einer Riester-Rente für den Ruhestand vorsorgt, profitiert von staatlichen Zulagen. Diese Zulagen müssen jedoch rechtzeitig beim jeweiligen Anbieter des Riester-Vertrags beantragt werden. Das ist bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich. Danach verfällt der Anspruch. Wer also die Zulagen für das Jahr 2018 noch erhalten möchte, muss sie bis zum 31. Dezember 2020 beantragen.

Alternativ kann ein Dauerzulagenantrag gestellt werden. Er bevollmächtigt den Anbieter, die Zulagen selbst zu beantragen. Wichtig: Änderungen in den Einkommens- und Lebensverhältnissen, beispielsweise die Geburt eines Kindes, müssen unbedingt und zeitnah dem jeweiligen Anbieter des Riester-Vertrags mitgeteilt werden.

Auch wer 2019 beispielsweise eine Gehaltserhöhung bekommen hat, sollte unbedingt die Höhe seiner Riester-Beiträge prüfen. Mit einer Nachzahlung im Dezember können sich Riester-Sparer die volle Förderung für 2020 sichern.Hintergrund: Die volle Riester-Zulage bekommen Sparer nur dann, wenn 4 Prozent des Bruttoeinkommens von 2019 in den Riester-Vertrag fließen. Bei einem Durchschnittsverdiener (37.873 Euro brutto) sind das rund 1.515 Euro. Von dieser Summe gehen die Grundzulage und gegebenenfalls Kinderzulagen ab, nur den Rest müssen Riester-Sparer selbst einzahlen.

 

Gerne beraten wir Sie ausführlich zu diesem Thema.