Corona hat die komplette Arbeitswelt verändert. Das Homeoffice ist für viele Arbeitnehmer von der
gelegentlichen Ausnahme zur Regel geworden.
Aktuell ist allerdings der Schutz für Arbeitnehmer im Homeoffice sehr lückenhaft. Die gesetzliche
Unfallversicherung unterscheidet auch in der aktuellen Situation streng zwischen privaten und
beruflichen Tätigkeiten, was in der Praxis große Probleme mit sich bringen kann.
Wie ist man beim Arbeiten gesetzlich unfallversichert?
Grundsätzlich gilt: Während der Ausübung ihres Berufs und auf dem Weg zu und von
der Arbeit sind Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert. Für Unfälle, die nicht in
Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit stehen, leistet die gesetzliche Unfall-
versicherung hingegen nicht.
Bedingt durch die räumliche Situation verschmelzen im Homeoffice der berufliche und private
Bereich aber noch stärker als etwa auf dem Arbeitsweg und der Arbeit im Büro.
Es gibt mittlerweile einige Gerichtsurteile, in denen Arbeitnehmern im Homeoffice der
Versicherungsschutz nach einem Sturz beim Gang zum Kühlschrank oder zur
Toilette abgelehnt wurde.
Zusammengefasst kann man sagen:
Wer im Homeoffice etwas tut, was nicht in direktem Zusammenhang zu seiner
Arbeit steht, ist nicht gesetzlich unfallversichert.
Wer Rund-um-die-Uhr abgesichert sein möchte, ohne nach einem Unfall mühevoll
sein Recht einklagen zu müssen, sollte über eine private Unfallversicherung nachdenken.
Egal, wann ein Unfall passiert: Die private Unfallversicherung schützt rund um die Uhr.
Für unsere Kunden bieten wir einen Rahmenvertrag mit optimierten Leistungen zu einem
hervorragenden Preis-/Leistungsverhältnis an.