Privathaftpflichtversicherung

Wenn mal etwas schief geht

Privathaftpflichtversicherung

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. " (§ 823 BGB Schadensersatzpflicht)

Schon kleine Missgeschicke können beträchtlichen Schaden anrichten und im schlimmsten Fall Personenschäden nach sich ziehen. Für den Verursacher kann dies zu immensen finanziellen Belastungen bis hin zum finanziellen Ruin führen.

Denn: Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, haftet in unbegrenzter Höhe und mit seinem gesamten Vermögen. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die Übernahme von berechtigten Ansprüchen.

Unsere Rahmenverträge enthalten zahlreiche Deckungserweiterungen wie Forderungsausfalldeckung, Gefälligkeitsschäden,Schlüsselverlust...

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.