Tierhalterhaftpflichtversicherung

Freunde fürs Leben...

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Für den einen ist der Hund des Menschen bester Freund. Für den anderen liegt das Glück der Erde allein auf dem Rücken der Pferde. Aber ob Hund oder Pferd, gleich welches Tier Sie als treuen Begleiter gewählt haben, als sein Besitzer tragen Sie die Verantwortung für sein Verhalten und Tun. Auch wenn den Tierhalter im Schadensfall kein Verschulden trifft, besagt das Gesetz (§ 833 BGB), dass schon die Haltung eines Tieres eine Gefahr darstellt (Gefährdungshaftung). Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die das Tier verursacht -  und zwar in unbegrenzter Höhe.